© W. Spöllmann - April 2022

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


von der Firma


3D-Konstruktionen

Wolfgang Spöllmann

Kastanienstraße 20

49565 Bramsche


§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich


1.           Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.


2.           Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden eine Dienstleistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführen.


3.           Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen); bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten sie für alle künftig abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, wie wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.


§ 2 Angebote, Verbindlichkeit


1.           Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder wenn mit der Auftragsdurchführung durch uns begonnen wird.


2.           Mündliche Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.


3.           An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angeboten und sonstigen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behalten wir uns sämtliche eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor; diese dürfen nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt besonders für Zeichnungen und Entwürfe. Alle originalen Konstruktionsdateien (*.ipt, *.iam, *.idw, *.ipn) bleiben stets Eigentum von 3D-Konstruktionen und werden nicht ausgehändigt.


§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen


1.           Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Lieferung und Versand sowie zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.


2.           Bei Änderungen des Vertragsgegenstandes und angeforderten zusätzlichen Leistungen ist eine angemessene zusätzliche Vergütungsmehrerstattung zu zahlen.


3.           Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn sie auf unserem Konto gutgeschrieben sind.


4.           Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung des ältesten fälligen Rechnungspostens zuzüglich der hierauf anfallenden Verzugszinsen und Kosten zu verrechnen, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.


5.           Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt - vorbehaltlich eines weiteren Schadens - Zinsen in Höhe von 12 %, mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz der EZB, zu berechnen. Berechnen wir höhere als die gesetzlichen Verzugszinsen, bleibt dem Besteller der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.


6.           Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Ist der Besteller zur Vorauskasse oder zur Stellung von angemessenen Sicherheiten nicht bereit, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit wir selbst noch nicht geleistet haben.


7.           Die Hereingabe von Wechseln und Schecks bedarf unserer schriftlichen Zustimmung und erfolgt nur zahlungshalber; sämtliche hieraus entstehenden Kosten trägt der Besteller.


8.           Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.



§ 4 Gefahrübergang bei Versendung


1.           Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


§ 5 Eigentumsvorbehalt


1.           Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die evtl. gelieferten Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Angebote und sonstigen Unterlagen in unserem alleinigen Eigentum.


2.           Alle Konstruktionen, Konstruktionsdaten und Zeichnungen sind urheberrechtlichen geschützt. Diese dürfen nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Alle originalen Konstruktionsdateien (*.ipt, *.iam, *.idw, *.ipn) bleiben stets Eigentum von 3D-Konstruktionen und werden nicht ausgehändigt.


3.           Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten, angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.


§ 6 Lieferung, Lieferverzug


1.           Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.


2.           Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, sind unsere Liefertermine unverbindlich.


3.           Soweit abweichend ein verbindlicher Liefertermin vereinbart ist, hat der Besteller im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zu setzen.


4.           Die Einhaltung von Lieferterminen setzt den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Abmaßen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben und Plänen voraus sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt jedoch nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.


5.           Bei Lieferverzug kann der Besteller - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzugs nicht zweckdienlich genutzt werden konnte.


6.           Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung sowie Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziffer 5 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach zwingenden rechtlichen Vorschriften gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, wenn die Verzögerung der Lieferung von uns verschuldet ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.


7.           Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.


§ 7 Sachmängel


1.           Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung bei unserem Besteller. Wir werden alle Lieferungen nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern, neu liefern oder neu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Mangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Tauglichkeit. Durch Nacherfüllung beginnt keine erneute Verjährungsfrist.


2.           Jeder Sachmangel ist vom Besteller unverzüglich schriftlich bei uns zu rügen. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir zum Ersatz der uns entstandenen Aufwendungen berechtigt.


3.           Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.


4.            Ansprüche des Bestellers wegen erhöhter Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung sind ausgeschlossen, soweit sich diese erhöhen, weil der Gegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers gebracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.


§ 8 Schadensersatz


1.           Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, außer die in $ 6 Nr. 6 genannten, des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.


2.           Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schadensbetrag begrenzt maximal jedoch in Höhe des Auftragsvolumes, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.


3.           Soweit dem Besteller nach diesem Artikel Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf von 12 Monaten. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


§ 9 Höhere Gewalt


1.           Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der betroffenen Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.


§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand


1.           Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist Bramsche.


2.           Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


3.           Ist der Besteller Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Gerichtsstand Bramsche. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


Stand 10.2019